AGB
Vertragsbestimmungen (gültig ab 1. Mai 2016)
- Eine Fitness-Mitgliedschaft im Wenger Fitness Center berechtigt zur Benutzung der zum Training dienenden Einrichtungen gemäß separater Hausordnung innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten. Im Sommer und an Feiertagen gelten spezielle Öffnungszeiten.
- Eine Kursmitgliedschaft im Wenger Fitness Center berechtigt zur Teilnahme an den Kursen gemäß offiziellem Stundenplan und separater Hausordnung. In den Schulferien und an Feiertagen gelten spezielle Stundenpläne.
- Der Mitgliederbeitrag ist gemäß Preisliste jeweils im Voraus resp. spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsbeginn zahlbar.
- Das Nichtbenutzen der Einrichtungen des Wenger Fitness Center entbindet nicht von den vereinbarten Zahlungsbedingungen und berechtigt auch nicht dazu, den Mitgliederbeitrag ganz oder teilweise zurück zu fordern. Im Falle von Betriebsunterbrechungen infolge von Reinigung, Reparaturen usw. besteht kein Anspruch auf Rückvergütungen.
- Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Ein entsprechendes Attest muss nicht vorgelegt werden.
- 20-30 Tage vor Ablauf einer Beitragsperiode erhält das Mitglied eine Rechnung für die nächste Beitragsperiode. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zum Ablauf- respektive Fälligkeitsdatum schriftlich gekündigt und der Mitgliederausweis abgegeben wird. Ein Kündigungsformular kann am Empfang bezogen werden.
- Die Benutzung der Einrichtungen und Geräte des Wenger Fitness Center erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr des Mitglieds. Die Haftung für Verletzungen und Krankheiten, die sich das Mitglied bei der Benutzung der Einrichtungen zuzieht, wird ausgeschlossen.·
- Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds. Das Wenger Fitness Center haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen und Kleidung des Mitglieds.
- Mitglieder, die Ihre Kinder mitbringen, müssen dafür besorgt sein, dass sich diese nicht in den Trainingsräumen aufhalten. Es ist strengstens untersagt, auf Geräten herumzuturnen oder damit zu spielen. Das Wenger Fitness Center lehnt jegliche Haftung ab.
- Verstößt das Mitglied wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung, welche einen Bestandteil des vorliegenden Vertrages bildet, so ist das Wenger Fitness Center berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung seines Mitgliederbeitrages.
- Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, berufliche Absenzen usw. entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Absenzen von mehr als 4 Wochen kann der Vertrag gemäß separatem Time-Stopp-Reglement im Einvernehmen mit dem Wenger Fitness Center für den vereinbarten Zeitraum ausgesetzt werden. Die ursprünglich vereinbarte Zahlungsweise bleibt von einer solchen Regelung unberührt.
- Die Benutzungsrechte sind nicht übertragbar. Änderung und Ergänzungen dieses Vertrages, der Hausordnung, der Öffnungszeiten, des Stundenplanes und der Trainingseinrichtung werden vorbehalten und jeweils in geeigneter Form mitgeteilt.
- Die Verlegung der Trainingsräumlichkeiten innerhalb eines Umkreises von 10 km bleibt dem Wenger Fitness Center vorbehalten.
- Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt Schweizer Recht mit dem Gerichtstand Wil (SG).